Wenn Sie ein De-Mail Einschreiben versenden, erhalten Sie eine Versandbestätigung, dass Ihre De-Mail an das De-Mail-Postfach des Empfängers geschickt wurde. Als Absender können Sie mit der Versandbestätigung gegenüber Dritten nachweisen, dass Sie eine bestimmte Nachricht zu einem bestimmten Zeitpunkt versandt haben. So haben Sie einen rechtssicheren Beleg für Ihre Kommunikation: Der De-Mail-Anbieter des Absenders erstellt eine signierte Bestätigung, dass er eine bestimmte Nachricht zu einem bestimmten Zeitpunkt für einen bestimmten Empfänger entgegengenommen hat. Die Versandbestätigung wird dem Absender als Anhang einer De-Mail zugestellt. Die Versandbestätigung enthält unter anderem den Hashwert der ursprünglichen Nachricht und den Zeitpunkt der Übermittlung. Über diesen Hashwert kann die Nachricht identifiziert sowie ihre Unversehrtheit bestätigt werden.Wenn Sie ein De-Mail Einschreiben versenden, erhalten Sie eine Versandbestätigung, dass Ihre De-Mail an das De-Mail-Postfach des Empfängers geschickt wurde. Als Absender können Sie mit der Versandbestätigung gegenüber Dritten nachweisen, dass Sie eine bestimmte Nachricht zu einem bestimmten Zeitpunkt versandt haben. So haben Sie einen rechtssicheren Beleg für Ihre Kommunikation: Der De-Mail-Anbieter des Absenders erstellt eine signierte Bestätigung, dass er eine bestimmte Nachricht zu einem bestimmten Zeitpunkt für einen bestimmten Empfänger entgegengenommen hat. Die Versandbestätigung wird dem Absender als Anhang einer De-Mail zugestellt. Die Versandbestätigung enthält unter anderem den Hashwert der ursprünglichen Nachricht und den Zeitpunkt der Übermittlung. Über diesen Hashwert kann die Nachricht identifiziert sowie ihre Unversehrtheit bestätigt werden.
Darüber hinaus erhalten Sie eine Bestätigungsnachricht, dass Ihre De-Mail in das De-Mail-Postfach des Empfängers zugestellt wurde. Als Absender können Sie mit der Eingangsbestätigung gegenüber Dritten nachweisen, dass der Empfänger ab einem bestimmten Zeitpunkt Zugang zu einer bestimmten Nachricht hatte. So haben Sie einen rechtssicheren Beleg für Ihre Kommunikation: Der De-Mail-Anbieter des Empfängers erstellt nach Ablage der Nachricht in das Postfach des Empfängers eine elektronisch unterschriebene Bestätigung, dass er eine bestimmte Nachricht zu einem bestimmten Zeitpunkt in das Postfach des Empfängers eingestellt hat. Der De-Mail-Anbieter signiert die Bestätigung und sendet Sie dem Absender als Anhang einer De-Mail zurück. Die Eingangsbestätigung enthält unter anderem den Hashwert der ursprünglichen Nachricht sowie den Zeitpunkt der Ablage der Nachricht in das Postfach des Empfängers.